Eingliederungshilfe im Regelkindergarten

Kindergarten

Jedes Kind hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Anspruch gilt natürlich auch für Kinder mit Entwicklungsverzögerung, erhöhtem Förderbedarf und körperlicher oder seelischer Behinderung. Einzige Bedingung:  Die Kinder müssen zwischen drei und sechs Jahren alt sein (bzw. bis Eintritt Grundschule).

Eingliederungshilfe

Die Erzieherinnen und Erzieher werden im Kindergartenalltag unterstützt und beraten und können mit uns gemeinsam das Kindergartengeschehen bedenken. DIe Eltern bekommen Rat bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen und Unterstützung bei der Antragsstellung. Und für die Kinder gibt es Hilfestellungen, um den Kindergartenalltag besser zu verstehen und daran teilzunehmen.

Wer übernimmt die Kosten?

Für die Eltern entstehen keine Kosten. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe wird auf Antrag vom jeweils zuständigen Landratsamt übernommen.

In diesen Regionen unterstützen wir Sie und Ihr Kind

Hohenlohekreis, Landkreis Heilbronn