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Aktuelles

Welt-Down-Syndrom-Tag

Sockenaufforderung: Für mehr Akzeptanz

Mit diesem Video hat die Grundschule Lichtenstern 2021 auf den Welt-Down-Syndrom-Tag aufmerksam gemacht. Eine gute Möglichkeit dieses Video zum diesjährigen Welt-Down-Syndrom-Tag noch einmal anzuschauen. die Grundschule Lichtenstern ist wieder dabei und trägt verschiedene Socken. Machen Sie auch mit?

 

 

Das Diakonische Werk Württemberg hat anlässlich des Welt-Down-Syndrom Tags folgende Pressemitteilung veröffentlich, auf die wir gerne aufmerksam machen:

Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft sichtbarer machen

Am 21. März ist Welt-Down-Syndrom-Tag

Zum Welt-Down-Syndrom-Tag ruft die Diakonie Württemberg dazu auf, Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft sichtbarer zu machen. „Menschen mit Down-Syndrom begegnen uns inzwischen als Schauspieler oder Influencerin. Das ist gut, diese Sichtbarkeit und Akzeptanz muss aber breit in der Gesellschaft ankommen“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Dass die vorgeburtliche Untersuchung auf diese Behinderung inzwischen Kassenleistung ist, unterlaufe diese Entwicklung aber.

Seit Juli 2022 ist der Bluttest auf die Trisomien 13,18 und 21 Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. „Diese Untersuchung nehmen Schätzungen zufolge um die 90 Prozent der Schwangeren in Anspruch und wir wissen, dass im Schnitt neun von zehn der betroffenen Frauen und Paare sich bei einer Diagnose Trisomie 21 für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden“, sagt Noller. Das liege auch am gesellschaftlichen Druck, ein Kind mit Behinderung nicht zu bekommen. Die Diakonie Württemberg hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bluttest selektiv wirkt. Eine medizinische Behandlung stehe bei einem positiven Testergebnis nicht zur Verfügung, sondern lediglich die Entscheidung, die Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen.

„Wir müssen uns als Gesellschaft die Frage stellen, wie ernst wir Inklusion nehmen. Dazu gehören Akzeptanz und Unterstützung von Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom“, sagt Oberkirchenrätin Annette Noller. Eine kassenfinanzierte vorgeburtliche Untersuchung stehe auch der Absicht der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 entgegen. In Artikel 8 sei die Verpflichtung festgehalten, „in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern“.

Claudia Mann (Diakonisches Werk Württemberg)

Pressesprecherin  |  mann.c@diakonie-wuerttemberg.de